1. Zusammenarbeit
1.1 Stephanie Glassl / Selbstsicher bewerben (im folgenden Auftragnehmerin genannt) unterstützt den/die Auftraggebenden darin, seine/ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Grundvoraussetzung dafür ist die aktive Mitwirkung des/der Auftraggebenden. Es hängt von dem/der Auftraggebenden ab, dass die gemeinsam erarbeiteten Schritte und Maßnahmen umgesetzt werden. Die Erreichung der vorformulierten Ziele kann daher nicht garantiert werden. Der/Die Auftraggebende erkennt an, dass die Umsetzung der erarbeiteten Schritte und Maßnahmen in seinem/ihren Verantwortungsbereich liegen.
1.2 Bei der Unterstützung des/der Auftraggebenden bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen sowie bei der Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch erkennt der/die Auftraggebende an, dass die Auftragnehmerin einen Erfolg, sei es ein Vorstellungsgespräch oder eine Einstellung im gewünschten Beruf, nicht garantieren kann.
1.3 Die Zusammenarbeit zwischen dem/der Auftraggebenden und der Auftragnehmerin beruht auf gegenseitigem Vertrauen und einvernehmlicher Zusammenarbeit. Der/Die Auftraggebende sollte seine Handlungsweise selbstkritisch hinterfragen und bereit sein, sich für die Vorschläge der Auftragnehmerin zu öffnen.
2. Angebote
2.1 Beim Angebotspaket 1 “Schnelle Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung” behält sich die Auftragnehmerin vor, den Auftrag zu stornieren, wenn sich nach der ersten Sichtung der Unterlagen herausstellt, dass höherer Aufwand notwendig ist als das Leistungsspektrum hierfür vorsieht. Der/Die Auftraggebende kann dann jederzeit von seinem/ihrem Auftrag zurücktreten. Etwaig schon gezahlte Summen werden dann anstandslos zurückerstattet. Sollte der/die Auftraggebende dann das Angebotspaket 2 “Gründliche Überarbeitung bzw. Neuerstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen” in Anspruch nehmen, werden die schon gezahlten Summen verrechnet.
2.2 Beim Angebotspaket 2 “Gründliche Überarbeitung bzw. Neuerstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen” schlägt die Auftragnehmerin auf Grundlage des abgeschätzten Arbeitsaufwandes dem/der Auftraggebenden einen Preis vor. Sollte dann im Laufe der Auftragsbearbeitung höherer Aufwand erforderlich werden als anfänglich abgeschätzt, unterbreitet die Auftragnehmerin dem/der Auftraggebenden ein erneutes Angebot.
2.3 Termine für Angebotspaket 3 “Telefon-Coaching für Vorstellungsgespräche” werden zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggebenden einvernehmlich abgestimmt. Vereinbarte Termine sind von dem/der Auftraggebenden mindestens zwei Werktage vor dem Termin abzusagen. Der/die Auftraggebende ist für den Zugang der Absage verantwortlich. Termine, von denen der/die Auftraggebende ohne vorherige Absage fernbleibt, sind vollumfänglich zu bezahlen.
3. Auftragsbestätigung
Der Auftrag kann telefonisch oder elektronisch erteilt werden. Mit der elektronischen Bestätigung des Auftrags durch die Auftragnehmerin gilt der Auftrag als erteilt.
4. Vergütung
4.1 Es wird ein expliziter Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt. Der dort ausgewiesene Preis für die Erbringung der Leistung hat Gültigkeit, bis ein neues Angebot erstellt wird. Die Auftragnehmerin sichert eine zügige und effiziente Arbeitsweise zu. Trotzdem kann aufgrund unvorhersehbarer Umstände der tatsächliche Aufwand geringer oder höher ausfallen. Verringert sich der tatsächliche Aufwand gegenüber dem im Angebot geschätzten, wird die Rechnung entsprechend niedriger ausfallen. Erhöht sich der tatsächliche Aufwand gegenüber dem im Angebot geschätzten, muss der/die Auftraggebende vorab zustimmen.
4.2 Die Honorare sind nach erbrachter Leistung fällig und sind innerhalb von sieben Kalendertagen zahlbar.
4.3 Unterbleibt die Ausführung des Auftrags aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebenden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.
5. Elektronische Rechnungslegung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem/der Auftraggebenden Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der/Die Auftraggebende erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
6. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebenden/ Vollständigkeitserklärung
Der/Die Auftraggebende sorgt dafür, dass die Auftragnehmerin auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht erhält und sie über alle Vorgänge und Umstände informiert wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.
7. Schutz des geistigen Eigentums
7.1 Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin geschaffenen Werke verbleiben bei der Auftragnehmerin, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.2 Vorschläge und Weisungen des/der Auftraggebenden aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
7.3 Die Auftragnehmerin prüft nicht, ob das von dem/der Auftraggebenden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem/der Auftraggebenden. Die Auftragnehmerin geht davon aus, dass der/die Auftraggebende zur Verwendung berechtigt ist.
8. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz
8.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den/die Auftraggebenden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Anspruch des/der Auftraggebenden auf Nachbesserung erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8.2 Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebenden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem Anspruch begründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Der/Die Auftraggebende hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.
8.3 Sofern die Auftragnehmerin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbracht hat und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an die/den Auftraggebenden ab. Der/Die Auftraggebende wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8.4 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der Auftragnehmerin nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
8.5 Der/Die Auftraggebende übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.6 Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen.
8.7 Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebenden erhält.
9.2 Zudem verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die sie im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes erhalten hat, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin gewährleistet der Auftragnehmerin, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind.
10. Anwendbarkeit / Geltungsbereich
10.1 Mit der Auftragserteilung in schriftlicher oder mündlicher Form erkennt der/die Auftraggebende die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Auftrags gültige Fassung der AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
10.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des/der Auftraggebenden.
Bielefeld, 13. April 2010